Was ist zu tun,
wenn ein Mensch gestorben ist
Wenn ein Mensch gestorben ist, für den Sie Sorge tragen, rufen Sie uns an, wenn der Zeitpunkt für Sie gekommen ist. Es ist nicht nötig sofort zu handeln – nehmen
Sie sich Zeit. Es gibt nichts, was sofort zu tun ist – auch wir müssen nicht sofort kommen.
Ist ein Mensch zuhause gestorben, informieren Sie Ihren Arzt. Dieser kommt nach frühestens 2 Stunden und wird den Tod festellen und den Totenschein ausfüllen.
Danach können wir zur Überführung kommen. Natürlich darf der/die Verstorbene auch noch einige Zeit zuhause bleiben, wenn Angehörige und Freunde im vertrauten Umfeld Abschied nehmen wollen.
Wenn Sie uns anrufen, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte: Gibt es Kleidung, die der/die Verstorbene tragen soll? Können persönliche Dinge wie eine
eigene Decke oder ein Kissen, Beigaben wie ein Brief oder ein Foto ihn/sie begleiten? Möchten Sie beim Verschließen des Sarges dabei sein? Wünschen Sie eine Aussegnung mit einem Pfarrer, einer
Pastorin, oder möchten Sie vielleicht selbst ein Gebet sprechen oder ein Lied singen? Wir unterstützen Sie bei ihrem ganz persönlichen Abschied.
Wenn ein Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt, rufen Sie uns an und wir setzen uns mit der Einrichtung in Verbindung und planen die Überführung. Auf
Wunsch kann der/die Verstorbene zurück nach Hause überführt werden, wenn Sie sich wünschen eine Aufbahrung im eigenen Heim zu gestalten.
Eine Abschiednahme kann natürlich auch in unseren Räumen in Kirchlinteln stattfinden oder im Abschiedsraum des Kreamtoriums Verden.
Wir werden uns zeitnah zu einem Beratungsgespräch zusammenfinden. Hier werden dann alle Einzelheiten besprochen. Wir planen gemeinsam den „formalen Teil“ und den
„inhaltlichen Teil“. Wir besprechen wieviele Sterbeurkunden Sie brauchen, welche Behördengänge von uns zu tätigen sind, um welche Formalitäten Sie sich in der nächsten Zeit kümmern sollten. Bitte
bringen Sie zum Gespräch das Personenstandsdokument des Verstorbenen mit:
- bei ledigen Personen die Geburtsurkunde
- bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde
- bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde
Im inhaltlichen Teil besprechen wir all Ihre Wünsche zur Trauerfeier: Wird es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung, eine kirchliche oder weltlich gestaltete Feier?
Soll die Trauerfeier auf dem Friedhof, im RuheForst oder Friedwald oder an einem privaten Ort stattfinden? Welche Blumen, Musik und Dekoration soll es geben?
Wir übernehmen die Organisation und Koordination für die Trauerfeier, die Absprachen mit PastorInnen, TrauerrednerInnen, Friedhofsamt, OrganistInnen, FloristInnen
und MusikerInnen. Dabei möchten wir Sie gerne anregen, eigene Ideen einzubringen und mitzugestalten, sei es zu Musik, Blumen, kleinen Ritualen, Fotos, Texten oder einer eigenen Rede. So können
Sie das Leben der Verstorbenen in ihrer Einzigartigkeit würdigen.
Einige Tage nach der Beisetzung bieten wir Ihnen ein Abschlussgespräch an.
Wir legen von Anfang an alle Kosten detailliert offen.