Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen und die Asche in Deutschland ausstreuen?
Nein.
Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland eine Bestattungspflicht. Das heißt, die Angehörigen sind verpflichtet zu bestatten, sei es in einer Erdbestattung oder in einer Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung.
Die Beisetzung einer Urne ist möglich auf Friedhöfen, in sog. Naturbestattungen, auf einem privaten Friedhof oder als Seebestattung. In Deutschland gibt es nur wenige Friedhöfe mit Streuwiesen: Rostock, Stralsund und Münster sind drei davon.
Darf ich meinem Verstorbenen eine Haarlocke abschneiden?
Ja,
dies als Zeichen der persönlichen Erinnerung ist möglich. Ebenso können Sie einen Fingerabdruck nehmen und diesen in Silber oder Gold als Anhänger fassen lassen. Sie können eine Totenmaske anfertigen lassen oder einen Handabdruck in Gips herstellen.
Statt eine Schmuckurne zu kaufen, darf ich die auch selber herstellen?
Ja,
Sie dürfen ein Gefäß, in dem die Aschekapsel beigesetzt werden soll, selber herstellen. Sie dürften auch einen Sarg selber zimmern. Fragen Sie nach den Maßen und Materialien. Ebenso dürfen Sie den Sarg ausschmücken mit Rosenblättern, eigenem Bettzeug oder Lieblingsdecke.
Was kostet eine Beerdigung?
Nach Schätzungen der Verbraucherschutzorganisation Aeternitas kostet eine Bestattung in Deutschland zwischen 4.500 und 5.000 Euro.
Diese Kosten setzen sich aus unterschiedlichen Bereichen zusammen:
- Gebühren im Zusammenhang mit den Friedhöfen (Grabstelle, Öffnen und Schließen der Gruft, Träger, Friedhofsgebühren, Einäscherung, Friedhofskapelle)
- Gebühren des Bestattungsinstitutes (Beratung und Begleitung, Sarg, Urne, hygienische Versorgung und Einbetten, Aufbahrung, Trauerfeier, Erledigung der Formalitäten, Überführungen)
- Gebühren von Behörden (Sterbeurkunden, evtl. Nachforschungen)
- Weitere Kosten (z.B. Trauerdruck, Zeitungsannonce, Blumenschmuck, MusikerInnen, Trauerrede, Grabstein, Kaffeetafel).
Gerne erstelle ich Ihnen einen detaillierten Kostenplan, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Der oben genannte Kostenrahmen kann, je nach Ihren Vorstellungen und Wünschen, über- oder unterschritten werden.
Darf man den verstorbenen Menschen zu Hause aufbahren und wie lange ist das möglich?
Ja, man darf, je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, die Verstorbenen zu Hause aufbahren. In Niedersachsen ist dieser Zeitraum 36-72 Stunden. Sollten Sie dazu Fragen haben sprechen Sie mich darauf an.
Darf ich auch als konfessionsloser auf dem Kirchfriedhof beerdigt werden?
Ja, jeder Mensch darf auf dem Friedhof seiner Wohngemeinde beerdigt werden, unabhängig der Religionszugehörigkeit.